Schulsozialarbeit

Der Übergang von der Schule zum Beruf wird durch den Schulsozialarbeiter geplant und koordiniert. Er begleitet die Schülerinnen und Schüler mit deren Eltern in diesem Prozess und pflegt einen engen schulischen Kontakt zu den beruflichen Einrichtungen sowie zum Arbeitsamt.

 

Durch Besichtigungen und regelmäßige Hospitationen in nachschulischen beruflichen Einrichtungen werden mit den dortigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern berufliche Perspektiven erörtert, Betriebspraktika vorbereitet und durchgeführt.

 

Betriebspraktika können einerseits dazu beitragen, dass Jugendliche mit Förderbedarf im Förderschwerpunkt „Geistige Entwicklung“ ihre eigene Leistungsfähigkeit realistischer einschätzen, andererseits werden weitere Perspektiven und Wahlmöglichkeiten eröffnet, die im Unterricht aufgegriffen und verfolgt werden.

 

Im letzten Schulbesuchsjahr wird gemeinsam (Schüler/in, Eltern, Lehrer/in und Beratung durch die Agentur für Arbeit) der Schritt ins Arbeitsleben geplant und vollzogen.